Auszubildender
In Kürze
Auszubildender ist eine Person in einem geregelten Berufsausbildungsverhältnis. Die Ausbildung dient dem Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Definition
Auszubildender ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Person, die aufgrund eines Ausbildungsvertrags beruflich qualifiziert wird. Der Auszubildender steht in einem besonderen Vertragsverhältnis mit vorrangigem Ausbildungszweck. Voraussetzung ist ein wirksamer Ausbildungsvertrag in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die Ausbildung ist zeitlich befristet und auf den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Sie erfolgt regelmäßig im dualen System aus betrieblicher Praxis und Berufsschulunterricht. Inhalt, Dauer und Ablauf sind abstrakt vorgegeben und nicht frei gestaltbar. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz BBiG als spezielles Regelungswerk für Berufsausbildungsverhältnisse. Der Auszubildender erhält eine Ausbildungsvergütung anstelle eines arbeitsrechtlichen Arbeitsentgelts. Das Ausbildungsverhältnis begründet keinen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Es ist vom Arbeitsverhältnis durch den Vorrang des Ausbildungszwecks eindeutig abzugrenzen. In der Praxis ist der Auszubildender Träger besonderer Schutz- und Beteiligungsrechte im Betrieb.