Auszubildende
In Kürze
Auszubildende sind Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrags eine berufliche Ausbildung absolvieren. Ziel ist der Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Definition
Auszubildende sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Personen, die auf Grundlage eines wirksamen Ausbildungsvertrags beruflich ausgebildet werden. Auszubildende stehen in einem besonderen Vertragsverhältnis, das auf Qualifizierung und nicht auf Arbeitsleistung gerichtet ist. Voraussetzung ist die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit festgelegtem Ausbildungsziel. Die Ausbildung erfolgt regelmäßig im dualen System aus betrieblicher Praxis und Berufsschulunterricht. Inhalt, Dauer und Ablauf sind im Ausbildungsvertrag sowie im Ausbildungsrahmenplan bestimmt. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz BBiG als spezielles Regelungswerk für Berufsausbildungsverhältnisse. Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung, jedoch kein Arbeitsentgelt im arbeitsrechtlichen Sinne. Das Ausbildungsverhältnis begründet keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende. Es ist vom Arbeitsverhältnis durch den vorrangigen Ausbildungszweck klar abzugrenzen. In der Praxis sind Auszubildende eigenständige Beteiligte betrieblicher Ausbildungssysteme mit besonderen Schutzvorschriften.