BAföG
In Kürze
BAföG bezeichnet eine staatliche Ausbildungsförderung nach sozialrechtlichen Maßstäben. Sie dient der finanziellen Sicherung schulischer und hochschulischer Ausbildung.
Definition
BAföG ist ein sozialrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine staatliche Geldleistung zur individuellen Förderung schulischer und akademischer Ausbildung. BAföG wird gewährt, wenn eine förderungsfähige Ausbildung, persönliche Eignung und wirtschaftliche Bedürftigkeit objektiv festgestellt sind. Die Förderung erfolgt abhängig von Ausbildungsart als Zuschuss, als zinsloses Darlehen oder in kombinierter Leistungsform. Rechtsgrundlage ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz, abgekürzt BAföG, als spezialgesetzliche Regelung der Ausbildungsförderung. BAföG begründet keinen Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der erhaltenen Förderbeträge als Einkommen. Abzugrenzen ist BAföG von privaten Studienkrediten, die ausschließlich auf zivilrechtlichen Darlehensverträgen beruhen. Die Einordnung ist praxisrelevant für Förderentscheidungen, Rückzahlungsverpflichtungen und die sozialrechtliche Beurteilung von Ausbildungsfinanzierungen.