Bankvollmacht
In Kürze
Die Bankvollmacht regelt die rechtsgeschäftliche Vertretung eines Kontoinhabers gegenüber einem Kreditinstitut. Sie ermöglicht Dritten die Wahrnehmung banküblicher Rechtsgeschäfte.
Definition
Bankvollmacht ist ein zivilrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die rechtsgeschäftliche Ermächtigung einer Person zur Vertretung gegenüber einem Kreditinstitut. Der Begriff umfasst die Befugnis, im Namen des Kontoinhabers bankübliche Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bankvollmacht liegt vor, wenn eine wirksame Vertretungsmacht nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln begründet ist. Die Erteilung setzt eine entsprechende Willenserklärung des Kontoinhabers voraus, deren Form gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Inhalt und Umfang bestimmen sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut. Die rechtliche Wirkung besteht in der unmittelbaren Zurechnung der vorgenommenen Rechtsgeschäfte zum Kontoinhaber. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 167 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Regelung der Vollmachtserteilung. Bankvollmacht berechtigt nicht zu Rechtsgeschäften außerhalb des vereinbarten oder banküblichen Geschäftskreises. Abzugrenzen ist die Bankvollmacht von der Kontovollmacht mit Beschränkung auf einzelne Konten. In der Praxis ermöglicht die Bankvollmacht eine kontinuierliche Kontoverwaltung bei Abwesenheit oder Handlungsunfähigkeit des Kontoinhabers.