Beendigung
In Kürze
Beendigung von Betriebsvereinbarungen bezeichnet das rechtliche Ende kollektivrechtlicher Regelungen. Sie beschreibt abschließend die anerkannten Beendigungsmechanismen im Betriebsverfassungsrecht.
Definition
Beendigung von Betriebsvereinbarungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Regelung des zeitlichen Endes kollektiver Vereinbarungen. Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen beschreibt das rechtliche Ende der normativen Wirkung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Erfasst werden alle rechtlichen Beendigungsmechanismen, die das kollektive Regelungswerk vollständig außer Kraft setzen. Sie liegt vor, wenn Ablösung, Fristablauf, Kündigung, Zweckfortfall oder tatsächliche Umstände das Fortgelten ausschließen. Maßgeblich ist eine objektive Beendigungslage, unabhängig von individuellen Willenserklärungen einzelner beteiligter Betriebsparteien. Rechtsgrundlage sind insbesondere § 77 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG sowie § 314 Bürgerliches Gesetzbuch BGB. Die Anwendung richtet sich nach dem normativen Charakter und dem jeweiligen Regelungsgegenstand der Vereinbarung. Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Fortführung oder Neuabschluss einer Vereinbarung. Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen ist von der bloßen Änderung einer Betriebsvereinbarung mit fortbestehender Wirkung abzugrenzen. Sie ist praxisrelevant für die zeitliche Steuerung kollektiver Regelungen im laufenden Betrieb.