Befristete Arbeitsverhältnisse
In Kürze
Befristete Arbeitsverhältnisse beschreiben Arbeitsverträge mit von Beginn an festgelegtem Beendigungszeitpunkt. Sie enden regelmäßig automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.
Definition
Befristete Arbeitsverhältnisse ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit zeitlich begrenzter Bindung der Vertragsparteien. Er bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, dessen Ende kalendermäßig bestimmt oder durch Zweck oder Bedingung festgelegt ist. Das Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die zeitliche Begrenzung objektiv vereinbart und vor Arbeitsbeginn schriftlich fixiert ist. Zulässig ist die Befristung nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes oder innerhalb gesetzlich erlaubter Grenzen ohne Sachgrund. Rechtsgrundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), insbesondere § 14 TzBfG sowie § 21 TzBfG. Befristete Arbeitsverhältnisse enden grundsätzlich mit Fristablauf oder Zweckerreichung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht. Befristete Arbeitsverhältnisse sind vom unbefristeten Arbeitsverhältnis abzugrenzen, das nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet. In der Praxis beeinflussen Befristete Arbeitsverhältnisse Personalplanung, Kündigungsschutz und gerichtliche Kontrolle der Vertragsgestaltung maßgeblich.