Beitragsbemessungsgrenze
In Kürze
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
Definition
Beitragsbemessungsgrenze ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des Sozialversicherungsrechts zur Begrenzung beitragspflichtiger Einnahmen. Sie bezeichnet die gesetzlich festgelegte Einkommensobergrenze, bis zu der Arbeitsentgelt der Beitragspflicht unterliegt. Eine Beitragsbemessungsgrenze liegt vor, wenn für einen Versicherungszweig eine jährliche oder monatliche Rechengröße verbindlich bestimmt ist. Voraussetzung ist das Bestehen einer Beitragspflicht in der jeweiligen gesetzlichen Sozialversicherung. Rechtsgrundlage der Beitragsbemessungsgrenze sind das Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) sowie das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beitragszahlung über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus besteht nicht. Von der Versicherungspflichtgrenze unterscheidet sich die Beitragsbemessungsgrenze durch ihre alleinige Bedeutung für die Beitragshöhe. Im Arbeitsverhältnis beeinflusst die Beitragsbemessungsgrenze die Höhe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.