Bekanntmachung
In Kürze
Bekanntmachung bezeichnet die formelle Veröffentlichung kollektivrechtlicher Regelungen gegenüber Beschäftigten. Sie dient der Zugänglichmachung des Inhalts, nicht der Wirksamkeitsbegründung.
Definition
Bekanntmachung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur formellen Veröffentlichung kollektivrechtlicher Vereinbarungen im Betrieb oder der Dienststelle. Sie bezeichnet die geeignete Zugänglichmachung des vollständigen Regelungsinhalts für alle betroffenen Beschäftigten in nachvollziehbarer Form. Eine Bekanntmachung liegt vor, wenn der Regelungstext dauerhaft oder wiederholt öffentlich bereitgestellt ist. Voraussetzung ist eine wirksam abgeschlossene Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung mit normativer Bindungswirkung für Beschäftigte. Die Zugangsform muss objektiv geeignet sein, eine Kenntnisnahme ohne besondere tatsächliche Hindernisse zu ermöglichen. Rechtsgrundlagen sind § 77 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie § 73 Absatz 1 Satz 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Die Bekanntmachung ist lediglich Ordnungsvorschrift und berührt die Wirksamkeit der Vereinbarung grundsätzlich nicht. Von der individuellen Unterrichtung einzelner Arbeitnehmer unterscheidet sich Bekanntmachung durch ihren kollektiven Adressatenkreis. In der Praxis sichert sie Transparenz und Kenntnismöglichkeit für die Anwendung kollektivrechtlicher Regelungen.