Beleg
In Kürze
Beleg dient als formaler Nachweis eines buchhalterischen Geschäftsvorfalls. Ohne ihn ist eine ordnungsgemäße Buchung unzulässig.
Definition
Beleg ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der kaufmännischen Buchführung und Nachweisführung im Unternehmen. Er bezeichnet ein Dokument, das einen konkreten Geschäftsvorfall finanziell zutreffend und nachvollziehbar dokumentiert. Ein Beleg liegt vor, wenn ein Vorgang vermögenswirksam ist und belegfähige Angaben enthalten sind. Zu diesen Angaben zählen insbesondere Datum, Betrag, Aussteller, Inhalt und eindeutige Zuordnung. Voraussetzung ist die objektive Eignung zur Prüfung, Nachverfolgung und zeitgerechten Buchung des Geschäftsvorfalls. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie aus dem Handelsgesetzbuch. Der Beleg bildet die zwingende Grundlage jeder Buchung und ermöglicht steuerliche sowie betriebliche Kontrolle. Eine Buchung ohne entsprechenden Beleg ist unzulässig und verletzt die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch und ersetzt keinen materiell-rechtlichen Vertrag im Betrieb. Von Verträgen unterscheidet sich der Nachweis durch seine dokumentierende, nicht rechtsbegründende Funktion. In der Praxis sichert die ordnungsgemäße Führung die Nachvollziehbarkeit, Beweisfähigkeit und Prüfbarkeit unternehmerischer Vorgänge.