Belegbuchhaltung
In Kürze
Belegbuchhaltung beschreibt eine besondere Form der strukturierten Buchführung. Jede Buchung wird unmittelbar aus einem zugehörigen Nachweisdokument abgeleitet.
Definition
Belegbuchhaltung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der kaufmännischen Buchführung als besondere Organisationsform verstanden. Sie bezeichnet ein Verfahren, bei dem jede Buchung unmittelbar aus dem zugehörigen Beleg erfolgt. Belegbuchhaltung liegt vor, wenn Belege chronologisch geordnet, nummeriert und direkt journalmäßig verarbeitet sind. Voraussetzung ist eine vollständige, richtige und zeitgerechte Erfassung aller vermögenswirksamen Geschäftsvorfälle des Unternehmens. Die Verarbeitung umfasst die fortlaufende Nummerierung, sichere Aufbewahrung und eindeutige Zuordenbarkeit jeder Buchung. Die Belegbuchhaltung ersetzt kein eigenständiges Hauptbuch, da die Belege selbst Journalbestandteil sind. Gesetzliche Einzelvorschriften bestehen nicht, maßgeblich sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Handelsrecht. Steuerrechtliche Anforderungen bleiben durch diese Organisationsform unberührt und richten sich nach eigenständigen Regelungen. Die Belegbuchhaltung begründet keinen materiell-rechtlichen Anspruch und keine Aussage zur steuerlichen Anerkennung. Von anderen Buchführungsformen unterscheidet sie sich durch die unmittelbare Kontierung aus Belegen. In der Praxis ermöglicht sie eine lückenlose Nachvollziehbarkeit und prüfungssichere Zuordnung aller Buchungen, insbesondere in kleineren Unternehmen.