Beratender Ausschuss für behinderte Menschen
In Kürze
Der Beratender Ausschuss für behinderte Menschen ist ein institutionelles Beteiligungsgremium im Bereich der beruflichen Teilhabe. Er wirkt beratend an Entscheidungen öffentlicher Stellen mit.
Definition
Der Beratender Ausschuss für behinderte Menschen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein bei Integrationsämtern oder der Bundesagentur für Arbeit eingerichtetes beratendes Gremium. Seine Aufgabe besteht in der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Der Ausschuss wirkt an der Vorbereitung und Unterstützung behördlicher Entscheidungen mit. Er setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und anerkannten Behindertenorganisationen zusammen. Der Beratender Ausschuss für behinderte Menschen ist tätig, wenn gesetzlich vorgesehene Mitwirkungs- oder Beratungsaufgaben wahrzunehmen sind. Beim Integrationsamt ergibt sich seine Funktion aus § 186 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX. Bei der Bundesagentur für Arbeit folgt die Mitwirkung aus § 188 SGB IX. Der Beratender Ausschuss für behinderte Menschen besitzt keine eigenständige Entscheidungsbefugnis gegenüber den zuständigen Behörden. Von ihm zu unterscheiden sind innerbetriebliche Interessenvertretungen ohne behördliche Anbindung. In der Praxis dient der Beratender Ausschuss für behinderte Menschen der strukturierten Einbindung relevanter Gruppen in Teilhabeverfahren.