Berufsausbildung
In Kürze
Berufsausbildung vermittelt systematisch berufliche Handlungsfähigkeit in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie dient der qualifizierten Vorbereitung auf eine dauerhaft angelegte berufliche Tätigkeit.
Definition
Berufsausbildung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen geordneten Ausbildungsgang zur Vermittlung beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Berufsausbildung liegt vor, wenn Ausbildungsinhalte planmäßig, zeitlich gegliedert und zielgerichtet auf einen Berufsabschluss ausgerichtet sind. Voraussetzung ist eine rechtlich strukturierte Ausbildungsbeziehung mit festgelegten Lernzielen und geregeltem Ablauf. Berufsausbildung dient dem Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und einschlägiger Berufserfahrung für qualifizierte Tätigkeiten. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz, insbesondere § 1 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Regelung begründet keinen Anspruch auf Übernahme in ein späteres Arbeitsverhältnis. Abzugrenzen ist der geregelte Ausbildungsgang von bloßer betrieblicher Einarbeitung ohne anerkannten Berufsabschluss. In der Praxis strukturiert Berufsausbildung den Einstieg junger Menschen in das Erwerbsleben.