Berufsausbildungsbeihilfe
In Kürze
Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Förderleistung für Auszubildende bei finanzieller Bedürftigkeit. Sie unterstützt den Lebensunterhalt während einer betrieblichen Berufsausbildung.
Definition
Berufsausbildungsbeihilfe ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine staatliche Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts während einer betrieblichen Berufsausbildung. Berufsausbildungsbeihilfe liegt vor, wenn eine förderfähige Ausbildung und finanzielle Bedürftigkeit festgestellt sind. Voraussetzung ist ein bestehender Berufsausbildungsvertrag sowie fehlende ausreichende Eigenmittel des Auszubildenden. Die Leistung wird ausschließlich als Zuschuss erbracht und ist nicht rückzahlungspflichtig. Anspruchsberechtigt sind Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung den anerkannten Gesamtbedarf nicht deckt. Zusätzlich muss regelmäßig eine auswärtige Unterbringung ausbildungsbedingt erforderlich sein. Rechtsgrundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere § 56 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Berufsausbildungsbeihilfe begründet keinen Anspruch auf Förderung weiterer Ausbildungsabschnitte. Abzugrenzen ist die Leistung von der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. In der Verwaltungspraxis dient Berufsausbildungsbeihilfe der Sicherstellung chancengleicher Durchführung betrieblicher Berufsausbildungen.