Beteiligungslohn
In Kürze
Der Beteiligungslohn ist eine besondere Form variabler Arbeitsvergütung. Er knüpft die zusätzliche Vergütung an den wirtschaftlichen Erfolg.
Definition
Beteiligungslohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der leistungsabhängigen Vergütungsgestaltung. Er bezeichnet eine Entlohnungsform, bei der Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundentgelt wirtschaftlich am Unternehmenserfolg teilhaben. Beteiligungslohn liegt vor, wenn eine erfolgs- oder kapitalbezogene Vergütungskomponente objektiv festgelegt ist. Voraussetzung ist eine arbeitsvertragliche oder kollektivrechtliche Regelung über Art, Berechnungsgrundlage und Auszahlungsmodalitäten. Die Beteiligung kann sich auf Gewinn, Umsatz, Leistungsergebnisse oder kapitalähnliche Ansprüche beziehen. Beteiligungslohn wird regelmäßig ergänzend zum festen Arbeitsentgelt und nicht an dessen Stelle gewährt. Die Ausgestaltung unterliegt bei kollektiver Einführung der Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Beteiligung ohne entsprechende Rechtsgrundlage. Abzugrenzen ist der Beteiligungslohn vom Prämienlohn mit ausschließlich individueller Leistungsbemessung. In der Praxis dient der Beteiligungslohn der variablen Vergütungssystematik in erfolgsorientierten Unternehmen.