Betreuungsfreibetrag
In Kürze
Der Betreuungsfreibetrag mindert die Einkommensteuer bei Vorliegen kindbezogener Voraussetzungen. Er ergänzt die steuerliche Berücksichtigung von Familienlasten.
Definition
Der Betreuungsfreibetrag ist ein steuerrechtlicher Begriff des deutschen Einkommensteuerrechts. Er bezeichnet einen Freibetrag zur Minderung des zu versteuernden Einkommens für den Betreuungsbedarf von Kindern. Der Betreuungsfreibetrag liegt vor, wenn für ein berücksichtigungsfähiges Kind ein gesetzlich bestimmter Freibetrag angesetzt wird. Voraussetzung ist das Bestehen eines Kindschaftsverhältnisses im Sinne des Einkommensteuerrechts. Zusätzlich ist erforderlich, dass die alters- oder ausbildungsbezogenen Tatbestandsmerkmale gesetzlich erfüllt sind. Der Betreuungsfreibetrag ist gemeinsam mit dem Kinderfreibetrag im Freibetragssystem geregelt. Rechtsgrundlage ist § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) in der geltenden Fassung. Eine Auszahlung des Betrags erfolgt nicht, da lediglich eine rechnerische Steuerentlastung eintritt. Abzugrenzen ist der Betreuungsfreibetrag von kindbezogenen Abzugsbeträgen für tatsächliche Betreuungskosten. In der Praxis beeinflusst der Betreuungsfreibetrag die Vergleichsberechnung zwischen Freibetragswirkung und Kindergeldanspruch.