Betriebliche Übung
In Kürze
Die Betriebliche Übung entsteht durch gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers ohne ausdrückliche Vereinbarung. Daraus können verbindliche arbeitsvertragliche Ansprüche der Beschäftigten folgen.
Definition
Betriebliche Übung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit individualrechtlicher Wirkung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Sie beschreibt die stillschweigende vertragliche Bindung des Arbeitgebers durch gleichförmiges tatsächliches Verhalten. Eine Betriebliche Übung liegt vor, wenn ein Verhalten mindestens dreimal vorbehaltlos wiederholt wird. Maßgeblich ist, ob Arbeitnehmer daraus nach Treu und Glauben auf eine Dauergewährung schließen. Die Betriebliche Übung stützt sich auf die Annahme eines Vertragsangebots ohne Erklärung nach § 151 Bürgerliches Gesetzbuch BGB. Die Auslegung unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch BGB arbeitsrechtlich. Der Anspruch kann nur durch Vereinbarung oder Änderungskündigung nach allgemeinen Vertragsgrundsätzen beseitigt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung der Leistung entsteht dadurch nicht. Der Begriff grenzt sich von einmaligen oder ausdrücklich freiwilligen Leistungen mit wirksamem Vorbehalt ab. In der Praxis beeinflusst die Betriebliche Übung Vergütungsbestandteile, Sonderzahlungen und deren rechtssichere Gestaltung.