Betriebliche Berufsbildung
In Kürze
Betriebliche Berufsbildung umfasst systematische Qualifizierungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Sie dient der Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für bestehende oder veränderte Tätigkeiten.
Definition
Betriebliche Berufsbildung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet alle vom Arbeitgeber veranlassten Maßnahmen zur systematischen Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Betriebliche Berufsbildung erfasst Bildungsmaßnahmen, die auf konkrete betriebliche Tätigkeiten oder zukünftige Anforderungen ausgerichtet sind. Sie liegt vor, wenn Inhalt oder Organisation der Maßnahme vom Arbeitgeber rechtlich oder tatsächlich bestimmt wird. Unerheblich ist, ob die Durchführung intern erfolgt oder gemeinsam mit externen Bildungsträgern organisiert ist. Die Betriebliche Berufsbildung setzt keine besondere Vertragsform voraus, sondern knüpft an das bestehende Arbeitsverhältnis an. Rechtsgrundlage für Beteiligungsrechte ist das Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere § 98 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG. Ein individueller Anspruch auf Teilnahme besteht nur bei tariflicher oder betrieblicher Regelung. Die Betriebliche Berufsbildung ist von rein privaten Fortbildungsmaßnahmen ohne betrieblichen Einfluss abzugrenzen. Sie ist in der Praxis relevant für Qualifikationsanpassung, Organisationsentwicklung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.