Betriebliche Altersvorsorge
In Kürze
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung durch arbeitgeberbezogene Versorgungsleistungen. Sie dient der zusätzlichen Absicherung von Beschäftigten für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene.
Definition
Betriebliche Altersvorsorge ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur zusätzlichen Versorgung von Arbeitnehmern neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie umfasst vom Arbeitgeber veranlasste oder ermöglichte Versorgungsleistungen für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene. Die Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn eine Versorgungsanwartschaft arbeitsverhältnisbezogen begründet und rechtlich gesichert ist. Voraussetzung ist eine Zusage oder Durchführung durch den Arbeitgeber unter Nutzung anerkannter Durchführungswege. Die Betriebliche Altersvorsorge kann arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder gemischt ausgestaltet sein. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, genannt Betriebsrentengesetz BetrAVG. Ein Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nach § 1a BetrAVG innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung besteht nicht. Die Betriebliche Altersvorsorge ist von rein privaten Vorsorgemaßnahmen ohne arbeitsrechtlichen Bezug abzugrenzen. Sie besitzt erhebliche Bedeutung für Vergütungssysteme, Personalbindung und langfristige Versorgungsplanung.