Betriebsgeheimnis
In Kürze
Betriebsgeheimnis bezeichnet vertrauliche Informationen eines Betriebs mit wirtschaftlichem Bezug. Der Begriff beschreibt geschützte Tatsachen, die nicht allgemein zugänglich sind.
Definition
Betriebsgeheimnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine betriebsbezogene Tatsache mit wirtschaftlichem Bezug, die nicht offenkundig und nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist. Ein Betriebsgeheimnis liegt vor, wenn die Information vom Inhaber erkennbar geheim gehalten wird. Voraussetzung ist, dass angemessene organisatorische oder vertragliche Geheimhaltungsmaßnahmen tatsächlich bestehen. Der Schutz erstreckt sich auf technische, kaufmännische und personelle Informationen aus dem betrieblichen Zusammenhang. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) sowie § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Betriebsgeheimnis begründet keinen absoluten Ausschluss jeder Offenlegung unter allen Umständen. Es ist von allgemein zugänglichen oder branchenüblichen Kenntnissen ohne Geheimhaltungswillen abzugrenzen. Betriebsgeheimnis besitzt praktische Bedeutung für arbeitsvertragliche Nebenpflichten und für Sanktionen bei Pflichtverletzungen.