Bewerbungskosten
In Kürze
Bewerbungskosten bezeichnen notwendige Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewerbungen um ein Arbeitsverhältnis. Sie können steuerlich relevant sein und arbeitsrechtliche Erstattungsfragen auslösen.
Definition
Bewerbungskosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der aufwendungenbezogene Pflichten und Zuordnungen im Bewerbungsverfahren beschreibt. Er erfasst notwendige finanzielle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Bewerbungskosten liegen vor, wenn solche Aufwendungen objektiv veranlasst und der beruflichen Sphäre eindeutig zuzuordnen sind. Die Entstehung setzt keinen Bewerbungserfolg voraus und ist unabhängig vom Abschluss eines Arbeitsvertrages. Steuerrechtlich sind sie als Werbungskosten nach § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) grundsätzlich einzuordnen. Für Einladungsgespräche kann ein Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber aus § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) folgen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Übernahme sämtlicher Aufwendungen für Bewerber besteht nicht. Bewerbungskosten sind von allgemeinen Kosten der privaten Lebensführung klar rechtlich systematisch abzugrenzen. Bewerbungskosten beeinflussen die steuerliche Berücksichtigung sowie mögliche Erstattungsfragen im laufenden Bewerbungsprozess maßgeblich.