Bewerbungsgespräch
In Kürze
Bewerbungsgespräch ist der persönliche Austausch im Rahmen eines Einstellungsverfahrens. Es dient der Prüfung von Eignung und gegenseitigen Erwartungen vor einer möglichen Vertragsbegründung.
Definition
Bewerbungsgespräch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet ein persönliches Auswahlgespräch im Einstellungsverfahren. Es dient dem unmittelbaren Austausch zwischen Bewerber und Arbeitgeber über Eignung, Bedingungen und mögliche Vertragsgestaltung. Das Bewerbungsgespräch liegt vor, wenn ein Arbeitgeber nach einer Bewerbung einen persönlichen oder virtuellen Dialog ansetzt. Voraussetzung ist eine ernsthafte Auswahlabsicht hinsichtlich eines möglichen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bestehenden. Mit der Einladung entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis mit Schutz- und Rücksichtnahmepflichten beider Parteien. Rechtsgrundlage hierfür ist § 311 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Anbahnungsstadium des Arbeitsrechts. Während des Bewerbungsgesprächs sind Fragen nur zulässig, soweit sie arbeitsplatzbezogen und rechtlich erlaubt sind. Ergänzend findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf den gesamten Gesprächsverlauf Anwendung verbindlich. Eine Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Beantwortung besteht nur bei zulässigen und relevanten Fragen. Das Bewerbungsgespräch begründet keinen Anspruch auf Einstellung oder Vertragsabschluss des Bewerbers kraft Gesetzes. Es ist vom späteren Arbeitsvertrag abzugrenzen, da noch keine vertraglichen Hauptpflichten entstehen. In der Praxis strukturiert dieser Vorgang die Entscheidungsfindung und dokumentiert die Auswahlgrundlagen.