Bewertungsreserven
In Kürze
Bewertungsreserven bezeichnen nicht realisierte Wertunterschiede zwischen Buchwert und aktuellem Marktwert von Vermögensanlagen. Sie entstehen insbesondere bei langfristigen Kapitalanlagen von Versicherungen.
Definition
Bewertungsreserven ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem bilanziellen Buchwert eines Vermögenswertes und dessen aktuellem Marktwert. Bewertungsreserven liegen vor, wenn Vermögensanlagen zum Stichtag höher bewertet sind als ihr fortgeführter Anschaffungswert. Die Entstehung setzt eine objektiv feststellbare Wertveränderung ohne unmittelbare Realisierung durch Veräußerung voraus. Bewertungsreserven werden bilanziell nicht erfolgswirksam erfasst, solange keine tatsächliche Realisierung erfolgt. Rechtsgrundlagen für ihre Behandlung ergeben sich insbesondere aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), insbesondere § 139 VAG. Eine unmittelbare Auszahlungspflicht gegenüber einzelnen Berechtigten besteht nicht automatisch. Bewertungsreserven sind von laufenden Erträgen wie Zinsen oder Dividenden systematisch abzugrenzen. Ihre rechtliche Bedeutung zeigt sich vor allem bei Vertragsbeendigung, Sicherungsbedarf und aufsichtsrechtlicher Verteilung. Sie beeinflussen die rechnerische Beteiligung von Versicherungsnehmern im Rahmen gesetzlich vorgegebener Verteilungsmechanismen.