Bewirtungsbeleg
In Kürze
Ein Bewirtungsbeleg dokumentiert geschäftlich veranlasste Bewirtungsaufwendungen gegenüber Dritten. Er ist Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung entsprechender Kosten.
Definition
Bewirtungsbeleg ist ein steuerrechtliches Instrument zur formellen Dokumentation geschäftlich veranlasster Bewirtungsaufwendungen. Er bezeichnet eine Rechnung oder ergänzende Aufzeichnung, die Bewirtungskosten einem betrieblichen Anlass eindeutig zuordnet. Ein Bewirtungsbeleg liegt vor, wenn die Bewirtung außerhalb des eigenen Haushalts erfolgt und beruflich veranlasst ist. Die Anerkennung setzt vollständige Angaben zu Ort, Datum, Leistung, Betrag und Beteiligten voraus. Zusätzlich ist der konkrete geschäftliche Anlass der Bewirtung nachvollziehbar festzuhalten. Rechtsgrundlage für die steuerliche Berücksichtigung ist § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Ein Bewirtungsbeleg begründet keinen Anspruch auf vollständigen Betriebsausgabenabzug in jedem Fall. Er ist von allgemeinen Kassenbelegen ohne Anlass- und Teilnehmerangaben eindeutig abzugrenzen. Bewirtungsbeleg hat praktische Bedeutung für Buchführung, steuerliche Prüfung und Nachweisführung im unternehmerischen Geschäftsverkehr.