Bewirtungskosten
In Kürze
Bewirtungskosten sind beruflich oder betrieblich veranlasste Aufwendungen für die Bewirtung von Personen. Ihre steuerliche Berücksichtigung setzt formelle und inhaltliche Voraussetzungen voraus.
Definition
Bewirtungskosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Aufwendungen für Speisen, Getränke und damit verbundene Leistungen aus einem betrieblichen oder geschäftlichen Anlass. Bewirtungskosten liegen vor, wenn die Bewirtung der Förderung beruflicher oder unternehmerischer Tätigkeiten objektiv dient. Die Entstehung setzt voraus, dass Anlass, Teilnehmerkreis und Durchführung eindeutig der beruflichen Sphäre zuzuordnen sind. Erfasst werden auch unmittelbar verbundene Nebenaufwendungen, soweit sie der Bewirtung funktional zugehören. Die steuerliche Einordnung richtet sich nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Bewirtungskosten sind nur insoweit abzugsfähig, wie sie nach Gesetz und Verwaltungsvorgaben berücksichtigt werden dürfen. Eine vollständige Abzugsfähigkeit ist gesetzlich nicht in jedem Fall vorgesehen. Bewirtungskosten sind von bloßen Aufmerksamkeiten mit geringem Umfang ohne Bewirtungscharakter abzugrenzen. Der Begriff ist praxisrelevant für Buchführung, Steuerprüfung und die rechtssichere Zuordnung betrieblicher Aufwendungen.