Bezirksschwerbehindertenvertretung
In Kürze
Die Bezirksschwerbehindertenvertretung ist eine gesetzlich vorgesehene Stufenvertretung in mehrstufigen Verwaltungen. Sie nimmt übergeordnete Interessen schwerbehinderter Beschäftigter wahr.
Definition
Bezirksschwerbehindertenvertretung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die auf Bezirksebene gebildete Stufenvertretung der schwerbehinderten Menschen in mehrstufigen Verwaltungen. Die Bezirksschwerbehindertenvertretung liegt vor, wenn ein Bezirkspersonalrat besteht und mehrere Dienststellen organisatorisch zusammengefasst sind. Ihre Zuständigkeit umfasst Angelegenheiten, die mehrere Dienststellen betreffen und nicht durch örtliche Schwerbehindertenvertretungen geregelt werden können. Sie nimmt außerdem Aufgaben wahr für Dienststellen, in denen keine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist. Die Wahl erfolgt durch die Schwerbehindertenvertretungen der Mittelbehörde und der nachgeordneten Dienststellen. Rechtsgrundlage ist § 180 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Bezirksschwerbehindertenvertretung begründet keinen individuellen Anspruch einzelner Beschäftigter auf bestimmte Maßnahmen. Sie ist von der örtlichen Schwerbehindertenvertretung abzugrenzen, die für betriebs- oder dienststellenbezogene Angelegenheiten zuständig bleibt. Die Bezirksschwerbehindertenvertretung ist praxisrelevant für die Beteiligung bei personalrechtlichen Entscheidungen auf Bezirksebene.