Börse
In Kürze
Die Börse ist ein organisierter Markt für standardisierte Handelsobjekte. Sie führt Angebot und Nachfrage unter festgelegten Regeln zusammen.
Definition
Börse ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen staatlich genehmigten, organisierten Markt für den regelmäßigen Handel fungibler Güter. Die Börse dient der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage nach Wertpapieren, Devisen oder Waren. Sie liegt vor, wenn der Handel nach festgelegten Zulassungs-, Transparenz- und Preisbildungsregeln erfolgt. Voraussetzung ist eine institutionelle Organisation mit zugelassenen Handelsteilnehmern und geregelten Handelsverfahren. Die rechtliche Ausgestaltung umfasst Marktaufsicht, Handelsüberwachung und veröffentlichte Kursfeststellungen. Rechtsgrundlage ist das Börsengesetz (BörsG), das Errichtung und Betrieb verbindlich regelt. Eine Börse begründet keinen Anspruch auf Zugang für beliebige Marktteilnehmer. Sie ist von freien Märkten abzugrenzen, da dort kein regulierter Handelsrahmen besteht. In der Praxis ermöglicht die Börse effiziente Preisbildung, Liquiditätsbündelung und Kapitalmarktfinanzierung.