Bossing
In Kürze
Bossing bezeichnet systematische feindliche Handlungen von Vorgesetzten gegenüber untergeordneten Beschäftigten. Es beschreibt eine hierarchisch geprägte Form psychischer Belastung im Arbeitsverhältnis.
Definition
Bossing ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt systematische, fortgesetzte feindliche Verhaltensweisen von Vorgesetzten gegenüber hierarchisch untergeordneten Arbeitnehmern. Bossing liegt vor, wenn über einen längeren Zeitraum herabwürdigende, schikanierende oder ausgrenzende Maßnahmen ausgeübt werden. Voraussetzung ist eine strukturelle Überlegenheit der handelnden Person innerhalb des Arbeitsverhältnisses. Die Handlungen müssen objektiv geeignet sein, die Würde, Gesundheit oder berufliche Stellung des Betroffenen zu beeinträchtigen. Eine einzelne konfliktbezogene Maßnahme erfüllt den Tatbestand von Bossing nicht. Rechtsgrundlage sind die arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflichten gemäß § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bossing begründet keinen eigenständigen gesetzlichen Anspruchstatbestand. Es ist vom gleichrangigen Mobbing abzugrenzen, da eine hierarchische Machtposition zwingend vorliegen muss. In der Praxis ist Bossing relevant für Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen.