Boykott
In Kürze
Der Boykott ist eine arbeitskampfrechtliche Maßnahme zur Unterbrechung von Geschäftsbeziehungen. Er richtet sich mittelbar gegen eine Partei des Arbeitslebens über das Verhalten Dritter.
Definition
Boykott ist ein arbeitsrechtliches Instrument des kollektiven Arbeitskampfs zur mittelbaren Beeinflussung wirtschaftlicher Beziehungen. Der Boykott zielt auf die planmäßige Unterbrechung von Vertrags- oder Geschäftsbeziehungen zugunsten eines arbeitskampfrechtlichen Kampfziels. Ein Boykott liegt vor, wenn Dritte objektiv aufgefordert werden, bestimmte Leistungen nicht zu erbringen. Die rechtliche Beurteilung des Boykotts richtet sich nach den Grundsätzen aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz GG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung oder Unterstützung dieser Maßnahme besteht im deutschen Arbeitsrecht nicht. Von einem staatlich angeordneten Embargo unterscheidet sich die Maßnahme durch ihre privatkollektive Organisation. In der Praxis dient sie als Druckmittel innerhalb tariflicher Auseinandersetzungen mit wirtschaftlich verflochtenen Dritten.