Bruttogehalt
In Kürze
Bruttogehalt bezeichnet die vertraglich vereinbarte Vergütung vor Abzügen. Es bildet die rechnerische Ausgangsgröße für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Definition
Bruttogehalt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der vertraglich vereinbarten Vergütung für geleistete Arbeit. Der Begriff bezeichnet die gesamte Geldleistung vor Abzug öffentlich-rechtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Zum Bruttogehalt zählen laufende Entgeltbestandteile sowie einmalige oder variable Vergütungen und steuerpflichtige Sachbezüge. Es liegt vor, wenn die Vergütung rechnerisch ohne individuelle Abzüge festgelegt und arbeitsvertraglich geschuldet ist. Rechtsgrundlagen für die steuerliche Behandlung ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz EStG. Das Bruttogehalt entsteht unabhängig vom tatsächlich ausgezahlten Betrag und von persönlichen Abzugsmerkmalen. Ein eigenständiger Anspruch auf einen bestimmten Auszahlungsbetrag wird durch das Bruttogehalt nicht begründet. Vom Nettogehalt ist der Begriff durch den fehlenden Abzug von Steuern und Pflichtbeiträgen abgegrenzt. In der Praxis dient es als Berechnungsgrundlage für Abgaben, Leistungen und arbeitsrechtliche Bezugsgrößen. Zusätzlich ist es maßgeblich für sozialversicherungsrechtliche Bemessungen innerhalb gesetzlich festgelegter Beitragsgrenzen.