Bruttoeinkommen
In Kürze
Bruttoeinkommen bezeichnet das gesamte Arbeitsentgelt vor Abzügen. Es bildet die rechnerische Grundlage für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Definition
Bruttoeinkommen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Erfassung der vertraglich geschuldeten Gesamtvergütung eines Arbeitnehmers. Das Bruttoeinkommen umfasst sämtliche Geld- und geldwerten Leistungen vor Abzug gesetzlicher Steuern und Pflichtbeiträge. Es erfasst laufendes Arbeitsentgelt sowie sonstige regelmäßig oder einmalig gewährte Vergütungsbestandteile. Bruttoeinkommen liegt vor, wenn die Vergütung ohne Berücksichtigung individueller Abzüge rechnerisch bestimmt ist. Dazu zählen insbesondere Grundvergütung, Zuschläge, Zulagen, Prämien und steuerpflichtige Sachbezüge. Die Höhe des Bruttoeinkommens bildet die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Maßgeblich sind insoweit die Vorgaben des Einkommensteuergesetzes EStG und der Sozialgesetzbücher. Das Bruttoeinkommen entsteht unabhängig vom tatsächlichen Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer. Es besteht kein Anspruch darauf, dass das Bruttoeinkommen dem Auszahlungsbetrag entspricht. Vom Nettolohn unterscheidet sich Bruttoeinkommen durch den fehlenden Abzug öffentlich-rechtlicher Belastungen. In der Praxis dient das Bruttoeinkommen der Berechnung von Abgaben, Leistungen und arbeitsrechtlichen Bezugsgrößen.