Brückenteilzeit
In Kürze
Brückenteilzeit ist eine gesetzlich geregelte Form befristeter Arbeitszeitreduzierung. Sie ermöglicht die automatische Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit.
Definition
Brückenteilzeit ist ein arbeitsrechtliches Modell der zeitlich befristeten Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit. Brückenteilzeit bezeichnet eine gesetzlich ausgestaltete Teilzeitform mit festgelegtem Beginn und vorab bestimmtem Ende. Sie liegt vor, wenn die Arbeitszeit für mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre reduziert ist. Tatbestandlich erforderlich ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten Dauer. Die Ausgestaltung setzt voraus, dass der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. Rechtsgrundlage ist § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG. Brückenteilzeit begründet einen Anspruch auf Rückkehr zur zuvor vereinbarten Arbeitszeit nach Fristablauf. Ein Anspruch auf Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz ist mit der Brückenteilzeit nicht verbunden. Von der dauerhaften Teilzeit nach § 8 TzBfG unterscheidet sich das Modell durch die gesetzlich gesicherte Rückkehr. In der Praxis dient Brückenteilzeit der zeitlich begrenzten Anpassung der Arbeitszeit an persönliche Lebensphasen.