Broker
In Kürze
Broker bezeichnet einen vermittelnden Marktteilnehmer im Wertpapierhandel. Die Tätigkeit erfolgt nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag Dritter.
Definition
Broker ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung fremdnütziger Vermittlungstätigkeit im organisierten Wertpapierhandel. Der Begriff bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Wertpapiergeschäfte im Auftrag Dritter ausführt. Ein Broker handelt nicht auf eigene Rechnung, sondern vermittelt oder schließt Geschäfte gegen vereinbarte Provision ab. Tatbestandlich erforderlich ist eine entgeltliche Tätigkeit für fremde Rechnung ohne Übernahme der wirtschaftlichen Hauptposition. Rechtsdogmatisch wird der Broker regelmäßig als Kommissionär eingeordnet, der im eigenen Namen für fremde Rechnung handelt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines solchen Marktteilnehmers besteht für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht. Vom Händler unterscheidet sich der Broker dadurch, dass er keine eigene Marktposition als Vertragspartei einnimmt. In der Praxis betrifft der Begriff Beschäftigungsverhältnisse in Finanzdienstleistungsunternehmen mit provisionsbezogenen Tätigkeiten. Die Tätigkeit erfolgt typischerweise innerhalb regulierter Märkte unter Nutzung zugelassener Handelsplätze und technischer Systeme. Arbeitsorganisatorisch prägt sie Aufgabenprofile, Vergütungsmodelle und Verantwortlichkeiten innerhalb entsprechender Betriebe nachhaltig maßgeblich.