Datenschutzbeauftragter
In Kürze
Datenschutzbeauftragter bezeichnet eine bestellte Person zur Überwachung des Datenschutzes im Unternehmen. Sie wirkt unabhängig und unterstützt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten.
Definition
Datenschutzbeauftragter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur institutionellen Sicherung des Datenschutzes im Betrieb. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte natürliche Person mit fachlicher Zuständigkeit für Datenschutzfragen. Datenschutzbeauftragter liegt vor, wenn gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen für Bestellung und Aufgabenübertragung erfüllt sind. Die Funktion umfasst Beratung, Überwachung und Unterstützung bei Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten. Die Bestellung setzt Fachkunde, Zuverlässigkeit und Weisungsfreiheit in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten voraus. Rechtsgrundlagen sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Datenschutzbeauftragter begründet keinen Anspruch auf bestimmte betriebliche Entscheidungen oder Datenverarbeitungen. Er ist von anderen betrieblichen Kontrollfunktionen abzugrenzen, die keine datenschutzrechtliche Unabhängigkeit besitzen. In der Praxis wirkt der Datenschutzbeauftragter als interne Kontrollinstanz und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.