Datenschutzgrundverordnung
In Kürze
Datenschutzgrundverordnung regelt den unionsweit einheitlichen Schutz personenbezogener Daten. Sie bindet Arbeitgeber bei jeder Verarbeitung von Beschäftigtendaten.
Definition
Datenschutzgrundverordnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur unionsweit verbindlichen Regelung des Datenschutzes. Er bezeichnet das unmittelbar geltende europäische Regelwerk zum Schutz natürlicher Personen bei Datenverarbeitung. Datenschutzgrundverordnung liegt vor, wenn personenbezogene Daten rechtmäßig, zweckgebunden und transparent verarbeitet werden. Sie erfasst auch Beschäftigtendaten im Rahmen von Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Anwendung setzt eine gesetzliche Erlaubnis oder eine wirksame Rechtsgrundlage voraus. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Datenschutzgrundverordnung begründet keinen Anspruch auf uneingeschränkte Datenerhebung oder -nutzung durch Arbeitgeber. Sie ist von nationalen Datenschutzgesetzen abzugrenzen, die nur ergänzende Ausführungsvorschriften enthalten. Die Regelung weist betroffenen Personen einklagbare Rechte gegenüber verantwortlichen Stellen zu. Arbeitgeber unterliegen umfassenden Organisations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Datenschutzgrundverordnung ist bußgeldbewehrt und sanktioniert Verstöße unabhängig von einem konkreten Schadenseintritt. In der Praxis strukturiert sie betriebliche Prozesse, Mitbestimmungsfragen und Compliance im Umgang mit Beschäftigtendaten.