Datensicherheit
In Kürze
Datensicherheit bezeichnet den Schutz von Daten vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff. Sie betrifft personenbezogene und nicht personenbezogene Daten gleichermaßen.
Definition
Datensicherheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zum Schutz von Datenbeständen im betrieblichen Umfeld. Er bezeichnet den Zustand, in dem Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust, Zerstörung oder unbefugtem Zugriff geschützt sind. Datensicherheit liegt vor, wenn Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Daten systematisch gewährleistet sind. Der Schutz erstreckt sich auf personenbezogene sowie auf unternehmensbezogene Informationen ohne Personenbezug. Die Maßnahmen richten sich nach Art, Umfang und Risiko der jeweiligen Datenverarbeitung. Rechtsgrundlage ist Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Datensicherheit begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte IT-Systeme oder Technologien. Sie ist vom Datenschutz abzugrenzen, der sich ausschließlich auf personenbezogene Daten bezieht. In der Praxis steuert Datensicherheit betriebliche IT-Organisation, Zugriffskonzepte und Risikomanagement.