Dienst zu ungünstigen Zeiten
In Kürze
Dienst zu ungünstigen Zeiten bezeichnet die Arbeitsleistung zu gesetzlich oder tariflich festgelegten belastenden Zeitlagen. Er erfasst insbesondere Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.
Definition
Dienst zu ungünstigen Zeiten ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Erbringung geschuldeter Arbeitsleistung innerhalb festgelegter Zeiträume mit erhöhter zeitlicher Belastungswirkung. Dienst zu ungünstigen Zeiten liegt vor, wenn Arbeitszeiten auf Nachtstunden, Sonntage oder gesetzliche Feiertage festgelegt sind. Maßgeblich ist die objektive zeitliche Lage der Arbeitsleistung, unabhängig von individuellen Belastungsempfindungen. Die zeitlichen Voraussetzungen ergeben sich aus gesetzlichen, tariflichen oder dienstrechtlichen Regelungen. Für Arbeitnehmer ergibt sich der rechtliche Rahmen insbesondere aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Für Bundesbeamte sind ergänzend die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) sowie besoldungsrechtliche Vorschriften maßgeblich. Dienst zu ungünstigen Zeiten begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Zuschläge oder Zulagen. Er ist abzugrenzen von bloßer Mehrarbeit oder Überstunden ohne besondere zeitliche Lage. Dienst zu ungünstigen Zeiten ist für die Bemessung von Ausgleichsleistungen, Ruhezeiten und Zusatzurlaub in der Praxis relevant.