Dienstanweisung
In Kürze
Dienstanweisung bezeichnet eine verbindliche Anordnung des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitsleistung. Sie regelt Inhalt, Ort, Zeit oder Ordnung der Arbeit im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Definition
Dienstanweisung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie konkretisiert die geschuldete Arbeitsleistung innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Dienstanweisung bestimmt verbindlich Inhalt, Ort, Zeit sowie Ordnung und Verhalten bei der Arbeitsausführung. Sie liegt vor, wenn arbeitsvertragliche Pflichten durch arbeitgeberseitige Anordnung näher festgelegt sind. Maßgeblich ist die objektive Konkretisierung innerhalb der vereinbarten Tätigkeit und des bestehenden Direktionsrahmens. Die Anordnung erfolgt einseitig durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Rechtsgrundlage ist das Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung (GewO) § 106. Dienstanweisung darf arbeitsvertragliche, tarifliche oder gesetzliche Regelungen nicht abändern oder überschreiten. Sie ist nur wirksam, soweit sie billigem Ermessen unter Abwägung beider Interessen entspricht. Eine Dienstanweisung begründet keinen Anspruch auf Vertragsänderung oder Vergütungsanpassung. Sie ist abzugrenzen von einer Vertragsänderung, die nur durch Änderungskündigung erfolgen kann. Dienstanweisung ist in der Praxis für die tägliche Organisation von Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten relevant.