Dienstkleidung
In Kürze
Arbeitskleidung bezeichnet Kleidung, die während der Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Tätigkeit getragen wird. Sie unterliegt arbeitsrechtlichen Vorgaben im Rahmen des Weisungsrechts.
Definition
Arbeitskleidung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt Kleidung, die Beschäftigte während der Arbeitszeit im funktionalen Zusammenhang mit der geschuldeten Tätigkeit tragen. Sie dient der ordnungsgemäßen Ausübung der Arbeit und steht in einem objektiven Bezug zur betrieblichen Tätigkeit. Der Begriff erfasst Kleidung unabhängig von einheitlicher Gestaltung, äußerer Kennzeichnung oder besonderem Schutzzweck. Arbeitskleidung liegt vor, wenn Tragen und Auswahl durch Art, Ort oder Ablauf der Arbeit bestimmt sind. Maßgeblich ist eine funktionale Zuordnung zur Tätigkeit, nicht eine individuelle Trageentscheidung. Vorgaben des Arbeitgebers können Umfang, Ausführung oder Erscheinungsbild sachlich begrenzen. Die Zuordnung setzt keine besondere Gefährdungslage oder Repräsentationsfunktion voraus. Arbeitskleidung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Kostenübernahme oder Vergütung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung ergibt sich aus dem Begriff nicht. Arbeitskleidung ist von Dienst- und Schutzkleidung abzugrenzen, die zusätzlichen Zwecken dienen. In der Praxis ist der Begriff für Weisungsrechte, Umkleidezeiten und Kostentragung relevant.