Dienstfahrzeug
In Kürze
Ein Dienstfahrzeug ist ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Fahrzeug für dienstliche Fahrten. Die Nutzung erfolgt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nach festgelegten betrieblichen Regeln.
Definition
Dienstfahrzeug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die betriebliche Bereitstellung eines Fahrzeugs beschreibt. Es bezeichnet ein vom Arbeitgeber überlassenes motorisiertes Fahrzeug zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben im Arbeitsverhältnis. Die Nutzung liegt vor, wenn das Fahrzeug zeitlich oder sachlich für betriebliche Zwecke festgelegt ist. Eine zusätzliche private Nutzung kann zugelassen sein, sofern Umfang und Bedingungen eindeutig geregelt sind. Der Einsatz als Dienstfahrzeug setzt eine Zuordnung zum Arbeitsverhältnis ohne hoheitliche Sonderrechte voraus. Dienstfahrzeug bleibt regelmäßig im Eigentum des Arbeitgebers, der laufende Kosten und Risiken trägt. Rechtsgrundlage für sicherheitsbezogene Pflichten ist § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Unterweisung Beschäftigter. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Überlassung besteht nicht und wird durch den Begriff nicht begründet. Dienstfahrzeug ist vom Firmenwagen abzugrenzen, der typischerweise eine vertraglich erlaubte Privatnutzung umfasst. In der Praxis regelt der Begriff Mobilität, Haftung und Kostenverteilung innerhalb betrieblicher Abläufe.