Direktbank
In Kürze
Direktbank bezeichnet ein Kreditinstitut ohne eigenes Filialnetz. Bankgeschäfte werden überwiegend digital oder telefonisch abgewickelt.
Definition
Direktbank ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der ein kreditwirtschaftliches Organisationsmodell ohne eigenes Filialnetz beschreibt. Eine Direktbank erbringt Bankgeschäfte überwiegend über digitale oder fernmündliche Vertriebswege gegenüber Kunden. Der Vertrieb konzentriert sich auf standardisierte Finanzprodukte mit geringer individueller Erklärungsbedürftigkeit typischerweise. Das Modell liegt vor, wenn Geschäftsbetrieb, Kundenkontakt und Vertragsabwicklung dauerhaft ohne stationäre Geschäftsstellen organisiert sind. Vorausgesetzt sind technische Infrastrukturen für sichere Kommunikation, Authentifizierung und kontinuierliche Verfügbarkeit der Dienstleistungen. Rechtlich gilt eine Direktbank als Kreditinstitut nach dem Kreditwesengesetz (KWG) mit allgemeiner Aufsicht durch die Bundesanstalt. Weitere aufsichtsrechtliche Pflichten entsprechen denen klassischer Institute unabhängig vom gewählten Vertriebsweg vollständig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung dieses Vertriebsmodells besteht für Kreditinstitute nicht dauerhaft. Direktbank ist von Filialbanken abzugrenzen, die persönliche Beratung über eigene Geschäftsstellen anbieten. Im Arbeitsumfeld beeinflusst das Modell Personalbedarf, Qualifikationsanforderungen und Arbeitsorganisation im Kundenservice wesentlich.