Direktionsrecht des Arbeitgebers
In Kürze
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt die einseitige Konkretisierung der Arbeitsleistung. Es betrifft Inhalt, Ort und Zeit innerhalb bestehender vertraglicher Grenzen.
Definition
Direktionsrecht des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Konkretisierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungspflicht. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ermöglicht dem Arbeitgeber die einseitige Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Es liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag einen ausfüllungsbedürftigen Tätigkeitsrahmen festlegt ohne abschließende Beschreibung aller Leistungseinzelheiten. Die Ausübung erfordert eine Festlegung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung betrieblicher und persönlicher Interessen. Rechtsgrundlagen sind § 106 Gewerbeordnung (GewO) sowie § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Direktionsrecht des Arbeitgebers begründet keinen Anspruch auf Änderung von Entgelt oder Arbeitszeitumfang. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist von der einvernehmlichen Vertragsänderung oder Änderungskündigung abzugrenzen. In der Praxis steuert es die flexible Organisation des Arbeitseinsatzes innerhalb rechtlicher Grenzen.