E-Rechnung
In Kürze
E-Rechnung bezeichnet eine elektronisch ausgestellte und strukturierte Rechnung. Sie ermöglicht eine automatisierte Weiterverarbeitung ohne Medienbrüche.
Definition
E-Rechnung ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts mit Bezug zur elektronischen Rechnungsstellung. Er bezeichnet eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Datenformat erstellt, übermittelt und empfangen wird. Eine E-Rechnung liegt vor, wenn die Rechnungsdaten maschinell lesbar festgelegt und automatisiert weiterverarbeitet werden können. Die E-Rechnung erfordert ein Format, das den Anforderungen der europäischen Norm CEN EN 16931 entspricht. Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz, UStG, in Verbindung mit den unionsrechtlichen Vorgaben. Eine bloß bildhafte Darstellung ohne strukturierte Datensätze erfüllt die Anforderungen nicht. Die E-Rechnung ist von sonstigen elektronischen Rechnungen abzugrenzen, die lediglich visuell übermittelt werden. Für bestimmte Umsätze bestehen gesetzlich geregelte Ausnahmen von der Anwendungspflicht. Die Einführung der E-Rechnung betrifft insbesondere den inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Ihre Nutzung beeinflusst Rechnungsstellung, Empfang, Archivierung und steuerliche Prüfungsvorgänge. Die technische Ausgestaltung erfolgt regelmäßig durch standardisierte XML-basierte Formate. Die Verpflichtung zur Ausstellung kann zeitlich gestaffelt oder abhängig vom Umsatzumfang ausgestaltet sein. Die E-Rechnung dient der Vereinheitlichung und Automatisierung steuerlich relevanter Abrechnungsprozesse.