Eigentumsvorbehalt
In Kürze
Der Eigentumsvorbehalt sichert Kaufpreisforderungen durch einen aufgeschobenen Eigentumsübergang. Die Sache wird übergeben, das Eigentum folgt erst nach vollständiger Zahlung.
Definition
Eigentumsvorbehalt ist ein rechtlicher Begriff im Kaufvertragsrecht zur Sicherung offener Kaufpreisforderungen des Verkäufers. Er bezeichnet die aufschiebend bedingte Übereignung beweglicher Sachen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung. Voraussetzung ist, dass Übergabe erfolgt und Eigentumsübergang erst nach endgültiger Zahlung festgelegt ist. Der Käufer erlangt mit Übergabe eine gesicherte Erwerbsaussicht, während das Eigentum beim Verkäufer verbleibt. Der Vorbehalt ist nur bei beweglichen Sachen zulässig und scheidet bei Grundstücken oder Rechten aus. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer nach Rücktritt die Herausgabe verlangen, sofern vertragliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht regelmäßig bereits mit Übergabe auf den Käufer über. Rechtsgrundlage bildet § 449 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB, als spezielle Regelung des Kaufrechts. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts besteht im Kaufrecht grundsätzlich nicht. Der Eigentumsvorbehalt ist vom Sicherungseigentum abzugrenzen, da Eigentumsübergang lediglich zeitlich aufgeschoben wird. Der Eigentumsvorbehalt wird regelmäßig im Warenkredit eingesetzt und beeinflusst Insolvenz- sowie Zwangsvollstreckungssituationen.