Ein-Euro-Job
In Kürze
Der Ein-Euro-Job bezeichnet eine staatlich geförderte Arbeitsgelegenheit ohne Arbeitsverhältnis. Er dient der vorübergehenden Aktivierung leistungsberechtigter Personen.
Definition
Ein-Euro-Job ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung staatlich geförderter Arbeitsgelegenheiten ohne regulären Entgeltcharakter. Er beschreibt eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme zur vorübergehenden Aktivierung von Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch. Der Ein-Euro-Job umfasst gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Tätigkeiten, die außerhalb regulärer Beschäftigung ausgeübt werden. Voraussetzung ist, dass kein Arbeitsvertrag besteht und lediglich eine pauschale Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird. Rechtsgrundlage ist § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch, kurz SGB II, als spezielle Eingliederungsleistung. Durch den Ein-Euro-Job bleibt der leistungsrechtliche Status als nicht erwerbstätig im Sinne der Statistik erhalten. Ein eigenständiges Arbeitsverhältnis mit Vergütungsanspruch wird durch die Maßnahme nicht begründet. Der Ein-Euro-Job ist von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante abzugrenzen, da dort ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag besteht. In der Praxis dient die Maßnahme der zeitlich begrenzten Beschäftigungsstrukturierung bei fehlenden Integrationsalternativen. Die Tätigkeit darf reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängen und muss ohne Förderung nicht durchgeführt werden. Eine zeitliche Befristung sowie begrenzte wöchentliche Arbeitszeiten sind zwingende strukturelle Merkmale der Ausgestaltung.