Einfache Mehrheit
In Kürze
Die einfache Mehrheit bestimmt die erforderliche Stimmenzahl für wirksame Beschlüsse eines Gremiums. Maßgeblich sind die abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.
Definition
Einfache Mehrheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für betriebsverfassungsrechtliche Beschlussfassungen im Betriebsrat Gremien. Sie bezeichnet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an einer Abstimmung teilnehmenden Mitglieder. Eine Einfache Mehrheit liegt vor, wenn mehr Ja als Nein Stimmen abgegeben werden. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäß einberufene Sitzung sowie die gesetzlich erforderliche Beschlussfähigkeit des Gremiums. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht als zustimmende Stimmen berücksichtigt. Die Berechnung bezieht sich ausschließlich auf die tatsächlich an der Abstimmung beteiligten Mitglieder. Rechtsgrundlage ist § 33 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG, für betriebsrätliche Beschlüsse. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der Einfache Mehrheit besteht nur, soweit keine abweichende Mehrheit vorgeschrieben ist. Die Einfache Mehrheit ist von der absoluten Mehrheit abzugrenzen, die die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder verlangt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. In der Praxis bildet die Einfache Mehrheit die regelmäßig angewendete Entscheidungsregel des Betriebsrats.