Emission
In Kürze
Emission bezeichnet die Ausgabe von Wertpapieren zur Platzierung am Kapitalmarkt. Der Begriff beschreibt einen formalisierten Vorgang der Kapitalbeschaffung.
Definition
Emission ist ein rechtlicher Begriff. Er bezeichnet die erstmalige oder erneute Ausgabe von Wertpapieren durch einen Emittenten zum Zweck der Kapitalbeschaffung. Emission erfasst den rechtlich organisierten Vorgang der Platzierung von Effekten am organisierten oder freien Kapitalmarkt. Der Tatbestand liegt vor, wenn Wertpapiere mit Platzierungsabsicht öffentlich oder gezielt Investoren angeboten werden. Die Durchführung erfolgt regelmäßig unter Einschaltung eines oder mehrerer Kreditinstitute als Emissionskonsortium. Emission setzt voraus, dass Ausgabe, Preisfestsetzung und Zuteilung nach festgelegten emissionsrechtlichen Verfahren erfolgen. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sowie ergänzend aus dem Aktiengesetz (AktG). Emission begründet keinen Anspruch auf vollständige Platzierung oder bestimmten Emissionserfolg. Emission ist von der bloßen Schaffung oder internen Zuteilung von Wertpapieren ohne Marktangebot abzugrenzen. Für die Praxis ist Emission ein zentraler Referenzbegriff für kapitalmarktbezogene Finanzierungsvorgänge von Unternehmen und öffentlichen Emittenten.