Employee Self Service (ESS)
In Kürze
Employee Self Service (ESS) bezeichnet die digitale Selbstverwaltung personalbezogener Vorgänge durch Beschäftigte. Die Nutzung erfolgt innerhalb arbeitgeberseitig bereitgestellter IT-Systeme.
Definition
Employee Self Service (ESS) ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die organisatorisch geregelte Möglichkeit von Beschäftigten, personalrelevante Daten und Prozesse eigenständig digital zu verwalten. Employee Self Service (ESS) umfasst den Zugriff auf personenbezogene Informationen sowie die Auslösung standardisierter Personalprozesse. Der Tatbestand liegt vor, wenn Einsicht, Änderung oder Antragstellung innerhalb festgelegter Systemrechte vorgesehen ist. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage betrieblicher Regelungen und technischer Zugriffsbeschränkungen. Employee Self Service (ESS) betrifft insbesondere Stammdaten, Arbeitszeiten, Abwesenheiten und abrechnungsnahe Informationen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Employee Self Service (ESS) begründet keinen Anspruch auf bestimmte Software, Funktionen oder Bearbeitungsfristen. Der Begriff ist vom Manager Self Service abzugrenzen, der Zugriffsrechte für Führungskräfte beschreibt. In der Praxis dient Employee Self Service (ESS) der standardisierten Abwicklung wiederkehrender Personalverwaltungsprozesse.