Employee Self Service
In Kürze
Employee Self Service beschreibt die digitale Selbstverwaltung personalbezogener Daten durch Beschäftigte. Der Zugriff erfolgt über unternehmensbereitgestellte IT-Systeme.
Definition
Employee Self Service ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein organisationsbezogenes Instrument zur eigenständigen Verwaltung personalrelevanter Daten und Prozesse durch Beschäftigte. Employee Self Service erfasst digitale Zugriffs- und Bearbeitungsmöglichkeiten innerhalb vom Arbeitgeber bereitgestellter Systeme. Der Tatbestand liegt vor, wenn personenbezogene Daten, Anträge oder Zeitinformationen selbstständig eingesehen oder bearbeitet werden. Die Nutzung setzt festgelegte Rollen, Zugriffsrechte und technische Freigaben im Unternehmen voraus. Employee Self Service betrifft insbesondere Stammdaten, Arbeitszeiten, Abwesenheiten und abrechnungsnahe Informationen. Die Verarbeitung unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Employee Self Service begründet keinen Anspruch auf bestimmte Softwarelösungen oder Prozessgestaltungen. Der Begriff ist vom Manager Self Service abzugrenzen, der Zugriffsrechte für Führungskräfte beschreibt. In der Praxis dient Employee Self Service der strukturierten Abwicklung standardisierter Personalprozesse.