Entlassung
In Kürze
Entlassung bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Der Begriff wird im Arbeitsrecht überwiegend synonym zur Kündigung verwendet.
Definition
Entlassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur arbeitgeberseitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Entlassung beschreibt die einseitige Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis für die Zukunft aufzulösen. Sie liegt vor, wenn der Beendigungswille eindeutig erklärt und dem Arbeitnehmer wirksam zugegangen ist. Die Erklärung unterliegt den zwingenden formellen und materiellen Anforderungen des Kündigungsrechts. Rechtsgrundlage ist § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Schriftformerfordernis für Beendigungserklärungen. Inhaltlich richtet sich die Wirksamkeit nach gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfristen und Schutzvorschriften. Eine Entlassung begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Abfindung oder Kompensation. Der Begriff ist von der einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvertrag abzugrenzen. In der Praxis wird Entlassung häufig als nichttechnische Bezeichnung für arbeitgeberseitige Kündigungen verwendet.