Entlassungsentschädigung
In Kürze
Entlassungsentschädigung bezeichnet Geldleistungen im Zusammenhang mit der arbeitgeberseitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie erfasst Abfindungen und vergleichbare Ausgleichszahlungen.
Definition
Entlassungsentschädigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Kontext der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Entlassungsentschädigung bezeichnet einmalige oder laufende Geldleistungen, die wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Sie liegt vor, wenn eine Zahlung kausal an die arbeitgeberseitige Beendigung anknüpft und Entgeltausfälle ausgleicht. Erfasst sind insbesondere Abfindungen, Entschädigungen aus Sozialplänen oder Leistungen aufgrund gerichtlicher Entscheidungen. Nicht entscheidend ist, auf welcher rechtlichen Grundlage die Zahlung im Einzelnen beruht. Rechtsgrundlage ist § 158 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit Regelungen zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs. Steuerlich unterliegt die Entlassungsentschädigung den Vorgaben des § 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Eine Entlassungsentschädigung begründet keinen Anspruch auf fortbestehende Beschäftigung oder Weiterzahlung von Arbeitsentgelt. Sie ist von laufendem Arbeitslohn oder Urlaubsabgeltung ohne Beendigungsbezug abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst Entlassungsentschädigung sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.